- Für den Vorfall vom tt.mm.jjjj hat die Staatsanwaltschaft Z._____ mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 14. Oktober 2022 die Beschwerdeführerin wegen Ungehorsams gegen die Verfügung des VeD vom 15. Januar 2019 (Missachtung des Verbots, mehr als einen Hund auszuführen), Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung (schuldhafter Verlust der Kontrolle über ihre Hunde) und Verstosses gegen die kommunale Leinenpflicht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 2'200.- verurteilt. Wie für Strafbefehle typisch wurde dieser Entscheid nur sehr kurz begründet.