Die in Rechtskraft erwachsene Verfügung vom 8. Juli 2019 beruht auf einer eigenen Sachverhaltsfeststellung und –würdigung durch den VeD, die mit dieser als Ganzer ebenfalls unangefochten geblieben ist und die über diejenige des Gerichts nach Umfang und Einbezug von Beweismitteln hinausgeht. Dabei hat er geprüft und aufgezeigt, welche Eigenschaften die beteiligten Hunde der Beschwerdeführerin aufwiesen, welches Verhalten sie gezeigt und welche Verletzungen von Drittpersonen sie verursacht haben und welche Versäumnisse – im Sinn fahrlässigen Verhaltens, das nicht Gegenstand des