Ihre Ausbildung werde in ihrem neuen Wohnsitzstaat Q._____ nicht anerkannt, und sie beherrsche die französische Sprache kaum. Die Massnahme greife damit schwer in die durch Art. 27 der Bundesverfassung (BV) garantierte Wirtschaftsfreiheit ein. Sie habe damit ein grosses Interesse, die Hundezucht in der Schweiz weiterzuführen. Dazu komme, dass ihre Zuchthunde einen hervorragenden Ruf genössen.