Beim Vorfall vom tt.mm.jjjj sei sie bewusst das Risiko erneuter Vorfälle mit Schaden für andere Hunde und Personen eingegangen und habe die Auflagen verletzt. Aus allen Einzelereignissen ergebe sich das klare Verhaltensmuster, dass die Beschwerdeführerin sie abstreite, anderen Hundehaltern in die Schuhe schiebe, verharmlose, Halter von einer Meldung an die Behörden abzuhalten versuche und/oder die eigenen beteiligten Hunde nicht bekanntgebe. Besonders eindrücklich sei diesbezüglich der Vorfall vom tt.mm.jjjj, den sie mit aller Macht habe vertuschen wollen und dabei nicht davor zurückgeschreckt habe, Kinder mit Druck zu einer Falschaussage zu bewegen. b)