Es ist anzugeben, ob das Urteil vollumfänglich oder nur in Teilen angefochten wird, welche_Än- derungen des Urteils verlangt und welche Beweisanträge gestellt werden. Werden . nur Teile des Urteils angefochten, ist verbindlich anzugeben, auf welche der folgenden Teile sich die Berufung beschränkt: a. den Schuldpunkt, allenfalls bezogen auf einzelne Handlungen, b. die Bemessung der Strafe, c. die Anordnung von Massnahmen, d. den Zivilanspruch oder einzelne Zivilansprüche, e. die Nebenfolgen des Urteils, f. die Kosten-, Entschädigungs- und Genugtuungsfolgen, g. die nachträglichen richterlichen Entscheidungen.