4.2. Die Kosten der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Mlaw Melany Zimmerli, in der Höhe von Fr. 21'435.40 (inkl. MwSt. von 7.7%, in casu Fr. 1'532.50) erscheinen gestützt auf die Kostennote sowie unter Berücksichtigung · der Akten als notwendig und angemessen. Die Kosten von Fr. 21 '435.40 gehen einstweilen zu lasten der Staatskasse, werden aber vom Beschuldigten zurückgefordert, wenn er sich in günstigen wirtschaftli- . chen Verhältnissen befindet. Das Gericht erkennt: