3. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. September 2019 wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen a Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Der bedingte Strafvollzug wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren gewährt (UA act. 1).