schwierigen Lebensphase (Geschäftsaufgabe, Trennung von der Ehefrau, Rückkehr in die Schweiz, Tod der Freundin). Zuvor war er nicht durch Betäubungsmittelhandel aufgefallen. Der Beschuldigte ist momentan arbeitslos, nichtsdestotrotz zeigt er sich gewillt, eine Arbeitsstelle zu finden. Unterstützung findet er zudem bei seinen Eltern. Den Drogenkonsum scheint er seit der Verhaftung eingestellt oder zumindest eingedämmt zu haben, sodass eine gewisse Stabilisierung ersichtlich ist. Unter Berücksichtigung der Warnwirkung der mit diesem Urteil auszusprechenden Strafe, wie auch der vorangegangenen Untersuchungshaft, ist dem Beschuldigten eine gerade noch günstige Prognose zu stellen.