5.2. Die Einsatzstrafe wird wegen des Fahrens ohne Berechtigung asperiert. Das Verschulden wiegt leicht. Straferhöhend ist ihm die Mehrfachbegehung vorzuhalten, sodass eine Erhöhung um 40 Tagessätze als angemessen erscheint. Bei der Widerhandlung· gegen das Waffengesetz verstiess der Beschuldigte zeitlich kurz und einmalig gegen das Gesetz. Die Waffen waren zudem verpackt und damit nicht sofort einsatzbereit. Er hat sie nicht auf sich getragen, sondern im Kofferraum seines Autos gelagert. Das Verschulden wiegt leicht. Straferhöhend ist ihm die Mehrfachbegehung vorzuhalten, sodass eine Erhöhung um 20 Tagessätze als angemessen erscheint. - 43 -