Relativiert wird dieser Umstand durch die Tatsache, dass sein deliktisches Tun mittelbar auch dem Eigenkonsum diente. Eine finanzielle Notlage war nicht gegeben, hatte der Beschuldigte doch durch seine Eltern finanzielle Unterstützung und konnte auf Erspartes in den USA zurückgreifen. Zudem hätte er sich um eine Anstellung oder um Sozialhilfe bemühen können.