Aus diesem Vorfall dürfte der Beschuldigte gelernt haben, sodass keine Delikte gegen das Waffengesetz mehr zu erwarten sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Geldstrafe ausreicht, um ihn diesbezüglich von weiterer Delinquenz abzuhalten. 2.3.2.4. Die Übertretungen im Betäubungsmittel- und Waffengesetzbereich sind mit Busse bedroht. 2.3.2.5. Für die Delikte der Strafarten Geldstrafe und Busse ist folglich je eine·Gesamtstrafe zu bilden.