2.3.2.3. Die Strassenverkehrsdelikte und das Waffengesetz-Vergehen sind mit einer Strafandrohung von drei Jahren Geld- bzw. Freiheitsstrafe_versehen. Der Beschuldigte zeigte sich anlässlich der Hauptverhandlung einsichtig, in der Schweiz nicht(und schon gar nicht unter Drogeneinfluss) fahren zu dürfen; es sei eine Qummheit gewesen. Die Vergehen gegen das Waffengesetz ereigneten sich, weil sich der Beschuldigte die Qualität von wish- Produkten zeigen lassen wollte und es sich dabei zufälligerweise um Waffen handelte. Aus diesem Vorfall dürfte der Beschuldigte gelernt haben, sodass keine Delikte gegen das Waffengesetz mehr zu erwarten sind.