1. Anträge Parteien Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren, wovon je 15 Monate bedingt und unbedingt, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von Fr. 500.00. Zudem sei die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. September 2019 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Bildung einer Gesamtstrafe zu widerrufen. Die amtliche Verteidigerin beantragt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von Fr. 1'000.00. Auf den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Strafe sei zu verzichten , der Beschuldigte sei zu verwarnen und die Probezeit sei zu verlängern (Plädoyer, S. 25).