Dem Beschuldigten konnten zwei Heroin-Gemisch-Veräusserungen am 10. Juni 2020, eine am 16. Juli 2020 und drei am 26. August 2020 nachgewiesen werden. Im Zusammenhang mit der in der Wohnung in Nussbaumen aufgefundenen Menge an Betäubungsmittel-Vorrat und den Werkzeugen zeigt sich, dass die Handlungen in Anklageziffer 1.2 keine sporadischen Einzelfälle sind. Es kann nicht davon gesprochen werden , dass er nur bei Gelegenheit und nur unregelmässig tätig gewesen ist. Vielmehr ging der· Beschuldigte regelmässig , ziemlich professionell und organisiert dem Drogenhandel nach. Der Vorrat war zur weiteren Veräusserung vorgesehen.