3.1.3. Insgesamt wurden ca. 40.55 g Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von mind. 38 % und ca. 48.6 g Kokaingemisch (86 % Reinheitsgrad) aufgefunden. Dies ergibt eine Heroin Hydrochlorid-Menge von 15.4 g und eine Ko- kain-Reinmenge von rund 41 .8 g. Diese Werte liegen klar über den entsprechenden Schwellenwerten. Der qualifizierte Tatbestand i. S.v. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG ist damit für das Kokain und Heroin beim Beschuldigten in der Wohnung unstreitig erfüllt. Die 45 Sevre-Long-Kapseln enthielten je 200 mg Morphin (UA act.