gibt es keinen Grund, zusätzlich Sevre-Long Kapseln als Notvorrat in Neuenhof zu lagern. Stattdessen hätte der Beschuldigte ganz einfach etwas mehr Heroin mitnehmen können. Dies vor allem dann, wenn der Beschuldigte - wie von ihm behauptet - die Sevre-Long Kapseln tatsächlich nur für den geplanten Entzug mühsam zusammengespart hatte. In diesem Fall hätte er bestimmt nicht vor dem Entzug auf die schwer zu beschaffenden Sevre-Long-Kapseln als Notvorrat zurückgreifen wollen, wenn stattdessen noch genügend Heroin vorrätig war.