An der Schlusseinvernahme vom 25. Mai 2021 sag~e der Beschuldigte aus, er habe mit den Sevre-Long Kapseln in Sizilien einen Drogenentzug machen wollen (UA act. 290.8). Er habe keinen Entzug beim Arzt machen wollen, weil dort langfristig einfach ein Betäubungsmittel gegen ein anderes ausgetauscht werde (Methadon oder Sevre-Long). Er habe einen kurzen und nachhaltigen Entzug machen wollen (UA act. 290.9). 2.9.4. Der Beschuldigte bestreitet, bereits Sevre-Long konsumiert zu haben, gibt jedoch zu, dass die Kapseln für den Eigenkonsum bestimmt und in seinem Besitz waren. Sodass auf den Sachverhalt gemäss Anklageschrift abgestellt wird.