2.8. 2.8.1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in Anklageziffer 6.2. vor, von Februar 2020 bis 26. August 2020 täglich mehrere Gramm Heroingemisch konsumiert zu haben. Am 12. Juni 2020 habe der Beschuldigte ca. 3 g Heroingemisch zum Eigenkonsum mit sich geführt. Am 26. August 2020 konnten in Neuenhof ca. 2 g Heroingemisch aufgefunden werden , die sich im Besitz zum Eigenkonsum des Beschuldigten befunden haben sollen. 2.8.2. An der Hausdarchsuchung vom 26. August 2020 konnten in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten in Neuenhof ca. 1 g Heroingemisch festgestellt werden (UA act. 73).