Bei der Anhaltung am 12. Juni 2020 konnte 3.5 g Kokaingemisch beim Beschuldigten aufgefunden werden (UA act. 180, 187). - 28 - 2.7.3. An der Einvernahme vom 10. September 2020 sagte der Beschuldigte aus, er habe am 12. Juni 2020 zu einer Geburtstagsparty gehen wollen. Er habe für sich und die Partygänger Stoff organisiert (UA act. 268 ff.). An der Einvernahme vom 24. September 2020 führte der Beschuldigte aus, er habe das aufgefundene Kokain als Notration zum Konsumieren in Neuenhof gehabt (UA act. 468).