2.7. 2.7.1. Die Staatsanwalts_chaft wirft dem Beschuldigten in Anklageziffer 6.1. vor, von Februar 2020 bis 26. August 2020 täglich mehrere Gramm Kokaingemisch konsumiert zu haben. Am 12. Juni 2020 habe der Beschuldigte ca. 3.5 g Kokaingemisch zum Eigenkonsum mit sich geführt. Am 26. August 2020 konnten in Neuenhof ca. 1.3 g Kokaingemisch aufgefunden werden, die sich im Besitz zum Eigenkonsum des Beschuldigten befunden haben sollen. 2.7.2. An der Hausdurchsuchung vom 26. August 2020 konnten in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten in Neuenhof 1.3 g Kokaingemisch sichergestellt werden (UA act. 159).