2.6.4. An der Einvernahme vom 10. September 2020 sagte der Beschuldigte aus, H. habe ihm ein paar Sachen (den Schlagring und die Pistole) zeigen wollen. Sie hätten sich ein paar Minuten ins Auto gesetzt, gesprochen und dann wieder gehen wollen. Herr H. habe die Gegenstände im Rucksack mitgebracht, er habe sie dann in eine Tragtasche umgepackt, aber nicht in den Kofferraum verstaut. Er habe sich die Qualität der Gegenstände zu Hause ansehen wollen, weil sie von wish.com stammen, wo er auch etwas - 27 - habe bestellen wollen. Später am Abend habe er sie wieder zurückgeben wollen (UA act. 272 ff.).