2.3.8. Fazit Unter Berücksichtigung aller Umstände und Indizien zeigt sich, dass der Beschuldigte die in Nussbaumen aufgefundenen Betäubungsmitteln zur Veräusserung an Drogenkonsumenten in Besitz hatte. Weiter hat er mehrfach Heroingemisch tatsächlich veräussert. 2.4. 2.4.1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in Anklageziffer 2. vor, am 10. Juni 2020 vom Bahnhof Baden nach Nussbaumen, am 12. Juni 2020 von Neuenhof nach Baden und am 12. August 2020 von Neuenhof nach Baden ohne gültigen Führerausweis in einem Opel Corsa gefahren zu sein.