2.3.6. Erstellung des Sachverhaltes Ziff. 1.2.5. Die SMS-Kommunikation über ein Dunk(les) für (Fr.) 120 fand zwischen dem Beschuldigten und 'F. statt. Beide bestreiten, dass zwischen ihnen eine Übergabe von Heroin stattgefunden hat. Eine Erklärung für den Chatverlauf wollten beide nicht liefern. In den Nachrichten vereinbaren sie die zu liefernde Sache (Dunkles), den Preis (Fr. 120.-) sowie den Übergabeort (Haltestelle Tunnel) und -zeitpunkt (12.45 Uhr). In den Akten findet sich ein weiterer Chatverlauf mit einem "J.". Auch darin wird die zu liefernde Sache (40 dunkel bzw. "b", 20 hell bzw. "h"), der Zeitpunkt und der Übergabeort ("dete wod immer bisch") vereinbart.