Die Indizien (Observation eines sehr kurzen Treffens zwischen B. und dem Beschuldigten, Sicherstellung eines Minigrip-Säckchens bei B. im Anschluss, Fingerabdrücke des Beschuldigten auf dem Minigrip) und die Würdigung der Aussagen lassen beim Gericht keine Zweifel aufkommen, dass der Beschuldigte im Auto das sichergestellte Heroin an B. übergeben hat. Nicht auszuschliessen ist, dass dabei auch eine Zigarettenübergabe stattgefunden hat, was aber nichts am Würdigungsergebnis zu ändern vermag.