mit Heroin erwischt wurde. Der Beschuldigte habe vom Heroinkauf nichts mitbekommen, ausser der Zigarettenübergabe sei im Auto nichts passiert. Als B. damit konfrontiert wurde, dass auf dem Minigrip-Säckchen mit Heroin eine männliche (ohne weitere Identifikation) DNA-Spur festgestellt werden konnte, gab er zu, dass der Beschuldigte es eventuell in den Fingern hatte, weil er damit wohl habe angeben wollen . Dies, obwohl die DNA-Spur mit dieser Vorhaltensweise genauso gut von B. hätte stammen können und er angeblich nicht wusste, dass der Beschuldigte mit Orogen zu tun hat bzw. konsumiert. Niemand zeigt einem flüchtig Bekannten Heroin, ohne zu wissen, wie dieser zu Heroin steht.