2.3.1.4. G. gab an, den Beschuldigten seit zwei Jahren zu kennen , also seit dieser in die Schweiz zurückgekehrt ist. Es ist unüblich, dass man jemanden, den man noch nicht so lange kennt, fast ein Jahr unentgeltlich bei sich wohnen lässt, ihm ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellt und es durchgehen lässt, dass sich der Gast nicht an der Hausarbeit beteiligt. Allgemein bekannt ist dagegen, dass Drogensüchtige Dealer bei sich wohnen lassen in Gegenleistung gegen Drogen. Dass G. über den Betäubungsmittelhandel Bescheid wusste, jedoch davon nichts erzählen wollte, zeigte auch die Einvernahme vom 26. August 2020.