Beschuldigte nicht davor zurückscheut, Geschichten zu erfinden, statt die Wahrheit zu erzählen. Er passt seine Aussagen den Ermittlungsergebnissen an. Seine Aussagen sind folglich mit Vorsicht zu geniessen. Zudem ist die Tatsache, dass der Beschuldigte zwei Mobiltelefone nutzt und eine Nummer für unerwünschte Leute hat, ein weiteres Indiz dafür, dass er Drogenhandel betrieb. In diesem Milieu ist es üblich, eine zweite SIM-Karte für den Handel zu haben, welche noch dazu auf jemand anderes lautet, um die Identifikation durch die Polizei zu verunmöglichen.