2.3.1.3. Die Aussagen des Beschuldigten zum Erhalt des Nokia-Mobiltelefons bzw. der SI M-Karte sind widersprüchlich. Zuerst will er L. als Mann kennen, der ihm das Mobiltelefon wegen Geldschulden übergeben hat. Auf die Identität von L. angesprochen, antwortete er, diese kenne er nicht, das Mobiltelefon habe er von einem Mann namens M. erhalten. Dies zeigt auf, dass der - 22 -