Ungewöhnlich für einen Konsumenten, nicht dagegen für einen Dealer, ist die aufgefundene grosse Menge an Betäubungsmitteln. Die Erklärung des Beschuldigten, es sei in grossen Mengen billiger, er habe das Geld dafür gehabt und die Beschaffung sei einfacher und sicherer, mag für sich gesehen einleuchtend klingen. Die Möglichkeit des Handels ist damit jedoch nicht ausgeschlossen.