2.3.1.2. Auch die in Nussbaumen aufgefundenen Gegenstände deuten auf Betäubungsmittelhandel hin. Ein Filzstift und ein 50g-Gewichtsstein benötigt ein Konsument nicht. Ebenso wenig bräuchte er derart viele leere Minigrip- Säckchen, wenn er sie nur für den Notvorrat für Neuenhof nutzen würde. Zudem hätte er sie für sich selber auch wiederverwenden können. Das Bargeld war in typischer "Gassenstückelung" (mehrere Scheine aller kleinen Noten) vorhanden, wie dies im Verkehr mit Betäubungsmittelkonsumenten üblich ist. Ungewöhnlich für einen Konsumenten, nicht dagegen für einen Dealer, ist die aufgefundene grosse Menge an Betäubungsmitteln.