So resultiert (mit vorsichtigen Schätzungen und ausgenommen eines Teils der Lebenshaltungskosten) ein Betrag von Fr. 54'670.00 als Total des ausgegebenen und aufgefundenen Geldes. Dies übersteigt den Betrag, den der Beschuldigte als Startkapital in die Schweiz mitgebracht bzw. von seinen Eltern erhalten haben will (ca. Fr. 45'000.00), deutlich. Anhand dieser Berechnungen ergibt sich, dass der Beschuldigte seinen Aufenthalt in der Schweiz nicht nur von seinem Ersparten finanziert hat, sondern dass Einnahmen aus Betäubungsmittelhandel hinzugekommen sein müssen.