Ein Teil seiner Lebenshaltung in der Schweiz war damit noch nicht abgedeckt, so z.B. Lebensmittel, Zigaretten, Krankenkasse, Auto, Bussen (z.B. UA act. 132). Die Barbezüge vom Postkonto in der Höhe von ca. Fr. 5'000.00 sowie die Postüberweisung von Fr. 745.00 reichen zur Deckung dieser übrigen Lebenshaltungskosten nicht aus, kostet doch die Krankenkasse bereits ca. Fr. 300.00 pro Monat (Prot. HV, S. 14). Berechnet man diese Prämien zurückhaltend erst ab der Rückkehr von seinen Reisen (November/Dezember 2018, 20 x Fr. 300.00), sind die Barbezüge und Überweisungen damit bereits aufgebraucht.