G. führte an der Einvernahme vom 26. August 2020 aus, der Beschuldigte sei ein kollegialer Freund, sie würden sich seit etwa zwei Jahren kennen. Der Beschuldigte wohne eigentlich bei seiner Mutter in Neuenhof. Er sei vorübergehend bei ihm eingezogen, weil aufgrund eines zweiwöchigen Aufenthalts seines Vaters zu wenig Platz in der elterlichen Wohnung gewesen sei. Danach sei er den Beschuldigten nicht mehr losgeworden. Er habe keine Miete bezahlt, lediglich ab und zu Lebensmittel gekauft. Im September 2019 seien sie zusammen einen Monat beim Vater des Beschuldigten in Sizilien gewesen, da habe ihn der Beschuldigte eingeladen.