einem Spaziergang getroffen, vor ca. einem halben Jahr. Am 16. Juli 2020 hätten sie sich wohl zufällig getroffen, weil sie häufig mit ihrem Sohn dort spazieren gehe, er habe gerne Tiere (z.B. den Hund von G.) und es habe dort eine Baustelle mit Baggern. Es sei kein vereinbartes Treffen gewesen, sie hätten sich gekreuzt. Sie sei an diesem Tag auf die Toiletten, weil sie habe Wasser lassen oder Hände waschen müssen. Zu allfälligen Betäubungsmittelgeschäften von und mit dem Beschuldigten verweigerte sie die Aussage (UA act. 612 ff.).