Die Reisen seien aufgrund fehlender Übernachtungskosten sehr günstig gewesen, er habe sie von seinem Ersparten finanziert. G. habe ihm Stück für Stück Geld für die gemeinsam verbrachten Ferien überwiesen (Benzin, Maut, Restaurantbesuche). Einen Teil von seinem Ersparten habe er, der Beschuldigte, ihm auch zum Einzahlen mitgegeben, wenn G. sowieso in den Markthof musste. Er habe ihm keine Miete gezahlt, dafür häufig Lebensmittel und Zigaretten besorgt. Seiner Mutter habe er keine Miete gezahlt, teilweise habe sie auch seine Krankenkassenprämien übernommen. Er habe im Frühling mit dem Drogenkonsum begonnen.