An der Schlusseinvernahme vom 25. Mai 2021 sagte der Beschuldigte aus, das aufgefundene Kokain und Heroin sei für den Eigenkonsum gewesen, die Sevre-Long Tabletten für einen geplanten Entzug und das Geld aus der Kassette für den Lebensunterhalt. Mit E. habe er Heroin gegen Sevre-Long getauscht, G. habe er für den Konsum Heroin gegeben. Ansonsten habe er keine Betäubungsmittel abgegeben (UA act. 290.3 ff.).