Observation gibt er keine Antworten (UA act. 506 ff.). F. kenne er durch seine Frau. An das letzte Treffen könne er sich nicht erinnern. Er bestreitet, ihm Drogen abgegeben zu haben, verweigert ansonsten die Aussage und nimmt zum Chat-Verlauf keine Stellung (UA act. 516 ff.). J. bzw. N. und K. kenne er, weitere Aussagen insbesondere zum Chat-Verkehr verweigert er. Er bestreitet, ihnen Drogen verkauft zu haben (UA act. 524 ff.).