An der Einvernahme vom 12. November 2020 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe B. getroffen, ihm aber nichts verkauft. Er kenne ihn nur über G .. B. habe für ihn Aktions-Zigaretten gekauft, weil er am Bahnhof vorbeikam und dem Beschuldigten gleichentags gesagt wurde, er dürfe pro Tag nur eine Aktion nutzen. B. sei bei der Postautohaltestelle in sein Auto gestiegen, habe ihm die Zigarettenstangen gegen Geld übergeben. G. habe ihm aufgrund der guten Qualität noch seinen Heroin-Kauf aus Zürich gezeigt, er habe das Heroin in die Hände genommen. Der Beschuldigte bleibt dabei, E. Heroin gegen Sevre-Long getauscht zu haben.