An der Einvernahme vom 17. September 2020 gab der Beschuldigte an, er habe Ende Juli 2018 ca. $ 40'000.- in die Schweiz eingeführt als Feriengeld für Reisen nach Italien (3 Monate im Frühling/Sommer 2019) und Belgien (3 Monate ca. September - Dezember 2019). Er habe dieses Geld nicht auf dem Konto gelassen, weil er sonst Bank- und Transfergebühren hätte zahlen müssen. er einen schlechteren Wechselkurs erhalten hätte und der Dollar immer schwächer geworden sei. In der Schweiz habe er es nicht auf ein Konto eingezahlt, weil er sonst darauf besteuert worden wäre. Er habe - 16 -