1.4. Ist die beschuldigte Person geständig, so prüft das Gericht die Glaubwürdigkeit ihres Geständnisses und fordert sie auf, die näheren Umstände der Tat genau zu bezeichnen (Art. 160 StPO). 2. Rechtlich relevante Sachverhalte Im Folgenden sind die für die rechtliche Beurteilung massgeblichen Sachverhalte zu ermitteln.