Die Verteidigung beantragt einen Schuldspruch des Beschuldigten wegen mehrfacher Übertretung gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung und mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Betreffend qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Delikte gegen das Waffengesetz sei der Beschuldigte freizusprechen (Plädoyer Verteidigung , S. 25).