7. Es sei.der amtlichen Verteidigung eine Entschädigung aus der Staatskasse auszusprechen gestützt auf die eingereichte Kostennote. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen mit¼ zu lasten des Beschuldigten und ¾ zu l asten der Staatskasse. 3. Im Anschluss an die Verhandlung fällte das Gericht einstimmig das vorliegende, mündlich eröffnete Urteil. 4. Mit Eingabe vom 13. September 2021 meldete die amtliche Verteidigerin fristgerecht Berufung an. -9- Das Gericht zieht in Erwägung: I. Formelles