Am 26.08.2020, ca. 15.10 Uhr, führte der Beschuldigte in 5415 Nussbaumen AG, im Kofferraum seines Personenwagens "Opel Corsa", wissentlich und willentlich eine Softairpistole mit sich, welche aufgrund ihrer äusseren Beschaffenheit ohne Weiteres mit einer echten Faustfeuerwaffe verwechselt werden kann. Die Softairpistole hat er gleichentags von H. übernommen, ohne einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen. Der Beschuldigte wusste bzw. nahm mindestens in Kauf, dass es zum Erwerb von Waffen besondere Pflichten zu beachten gab. Gleichwohl erwarb er die Waffe willentlich, ohne die Pflichten zu befolgen. 6. Mehrfache Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes