Der Beschuldigte lenkte jeweils wissentlich und willentlich unter Betäubungsmitteleinfluss ein Motorfahrzeug bzw. hielt er es zumindest für möglich und nahm es in Kauf, dass er das von ihm gelenkte Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand lenken würde. 4. Mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz Der Beschuldigte führte mehrfach vorsätzlich ohne Berechtigung eine Waffe mit sich. -5- 4.1. Am 26.08.2020, ca 15.1 0 Uhr, führte der Beschuldigte in 5415 Nussbaumen AG, im Kofferraum seines Personenwagens Opel Corsa wissentlich und willentlich einen Schlagring mit sich, ohne über eine entsprechende Waffentragbewilligung zu verfügen.