Der Beschuldigte wollte das Heroin- und das Kokaingemisch sowie die Sevre-Long Kapseln aus seinem Besitz an Abnehmer/innen weiterverkaufen, wozu es nur wegen der am 26.08.2020 erfolgten Festnahme und Sicherstellungen der teilweise bereits portionierten Betäubungsmittel nicht kam. Der arbeitslose und über kein Einkommen verfügende Beschuldigte beabsichtigte, das durch den Drogenhandel erzielte Bargeld für seine Lebensgestaltung und persönlichen Bedürfnisse zu verwenden. 1.2.Mehrfache Veräusserung von Heroingemisch