Der Beschuldigte hat unbefugt Betäubungsmittel besessen, veräussert und Anstalten zur Veräusserung getroffen. Der Beschuldigte wusste oder musste annehmen, dass sich seine Widerhandlungen auf Mengen von Betäubungsmitteln bezogen, welche geeignet waren, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen. 1.1. Besitz und Anstalten Treffen zur Veräusserung von Kokain- und Heroingemisch sowie Sevre-Long Kapseln