Die Wohnungsmiete in Zürich ist somit nicht beruflich bedingt, sondern dient aufgrund der täglichen Zeitersparnis den persönlichen Vorteilen des Rekurrenten. Damit sind die Voraussetzungen für den Abzug der Mehrkosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt nicht erfüllt. 81 Abzüge vom Roheinkommen; nebenamtliche Tätigkeit (§ 35 Abs. 1 lit. c StG i.V.m. § 15 StGV). - Abgrenzung von Haupterwerb und nebenamtlicher Tätigkeit bei Stadtschreiber-Stellvertreter.