Dies ist auch daraus ersichtlich, dass nach Aussagen der Rekurrentin in L. für die Zuteilung eines Parkplatzes 18 Monate gewartet werden muss. Die Wartezeit ist hingegen kein Argument zur Gewährung der Autokosten, da die Vorinstanz der Rekurrentin die Kosten für einen „normalen Parkplatz“ gewährt hat, nicht nur die reduzierten Kosten eines Park & Ride-Parkplatzes. d) Die Rekurrentin bestreitet nicht, dass die tägliche Zeitersparnis bei Benützung der Parkplätze am Bahnhof L. weniger als eine Stunde beträgt. Die übrigen Argumente der Rekurrentin vermögen die Gewährung der Autokosten nicht zu begründen.