Öffentliche Verkehrsmittel standen für diesen Weg nicht zur Verfügung. Da eine solche Distanz nicht zu Fuss zurückgelegt werden muss und der Gebrauch eines Fahrrades nicht vorgeschrieben werden kann, wurden die Autokosten für die Fahrten an den Bahnhof, die Parkplatzkosten und ab dort die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel bis zum Arbeitsort zum Abzug zugelassen. c) Nach Ansicht des Steuerrekursgerichtes ist auch im vorliegenden Fall der Rekurrentin die Benützung der Park & Ride- Parkplätze in L. zumutbar.