Missverhältnis des Zeitaufwandes für die Zurücklegung des Arbeitsweges bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Dauer der Arbeitsleistung, • durch den Betriebsablauf vorgegebene unregelmässige Arbeitszeit und ungünstige Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel, so ist in der Regel die Zumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel davon abhängig, ob sich der bei Autobenützung ergebende Zeitgewinn täglich auf mehr als eine Stunde beläuft. Nach der mit RGE vom 28. Mai 1997 in Sachen K.G. (= AGVE 1997 S. 404) eingeleiteten Rechtsprechung wird jedoch nicht mehr nur